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Deutschland

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz

Als das zentrale Gesetz des Deutschen Abfallrechts, hat das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 2012 das bis dahin geltende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz abgelöst. Zweck des Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.

Als Maßnahmen zum Erreichen dieses Ziels werden neben der Abfallvermeidung, der Verstärkung des Recyclings und der Gewährleistung einer umweltverträglichen Abfallbeseitigung insbesondere auch die Absicherung der "dualen Entsorgungsverantwortung" von privater und öffentlich-rechtlicher Entsorgung festgeschrieben.

Im Eckpunktepapier des Bundesumweltministeriums finden Sie weitere Informationen zu diesem Gesetz.

Den Gesetzestext finden Sie hier.


Das Verpackungsgesetz

Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG vom 05. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234) ist am 01.01.2019 vollständig in Kraft getreten und hat die bisdahin geltende Verpackungsverordnung abgelöst.

Das Gesetz verfolgt im Wesentlichen drei Ziele:

  • Erstens die Implementierung höherer Verwertungsquoten und Recyclingstandards für Verpackungsabfälle.
  • Zweitens eine bessere Kontrolle der Systeme gem. § 3 Abs. 16 VerpackG.
  • Drittens soll erreicht werden, dass sämtliche Unternehmen die gesetzlich zur Systembeteiligung gem. § 7 Abs. 1 VerpackG verpflicht sind, Ihrer Verantwortung nachkommen. 

Als Hersteller und Vertreiber von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen ergeben sich für Sie aus dem VerpackG direkte Pflichten zur Rücknahme bzw. Beteiligung an einem System (§§ 7 VerpackG ff.) sowie zur Erstellung einer Vollständigkeitserklärung (§ 11 VerpackG).

Den Gesetzestext finden Sie hier.