Universal Packaging

Lizenzierung

Systembeteiligungspflichtige Verpackungen gem. § 3 Abs. 8 VerpackG

Wenn Sie systembeteiligungspflichtige Verpackungen i.S.d. § 3 Abs. 8 VerpackG, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in Verkehr bringen, haben Sie sich zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme dieser Verpackungen gem. § 7 Abs. 1 VerpackG an einem oder mehreren System i.S.d. § 3 Abs. 16 VerpackG zu beteiligen.

Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 VerpackG und Umverpackungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 VerpackG, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher gem. § 3 Abs. 11 VerpackG als Abfall anfallen.

  • Wir analysieren Ihre Verpackungen und ermitteln, wie Ihre Verpackungen rechtskonform und günstig gem. § 7 Abs. 1 VerpackG zu beteiligen sind.
  • Wir verhandeln mit Betreibern von Systeme nach § 3 Abs. 16 VerpackG die Preise Ihrer Beteiligung gem. § 7 Abs. 1 VerpackG. Hierbei erzielen wir bessere Preise, da wir die Verpackungsmengen vieler Kunden bündeln.
  • Wir übernehmen die vollständige Abwicklung der Verpackungsbeteiligung.
  • Wir erstellen die notwendigen behördlichen Dokumentationen und sorgen für die Hinterlegung Ihrer Vollständigkeitserklärung gem. § 11 VerpackG.

Sie bringen nicht nur Verkaufsverpackungen in Verkehr und sind an einer Komplettlösung interessiert? Auch hierfür sind wir der richtige Ansprechpartner!