Universal Packaging
17.12.2015

Das neue Wertstoffgesetz

Der Entwurf des neuen Wertstoffgesetzes (WertstoffG) wird derzeit zwischen Politik, Verwaltung und Wirtschaft kontrovers diskutiert. Das Wertstoffgesetz soll die derzeitige Verpackungsverordnung ersetzen. Es sieht z.T. wesentliche Änderungen für Inverkehrbringer von Verpackungen vor.

Den Entwurf des Gesetzes finden Sie hier.

Eine der wesentlichen Änderungen betrifft den Inverkehrbringerbegriff bei Eigenmarken des Handels. Nach dem aktuellen Entwurf folgt der Gesetzgeber der Idee der verlängerten Werkbank, welche durch das Bundesverwaltungsgericht seiner Entscheidung vom 30.09.2015 (Az.: 7 C 11.14) zugrunde gelegt hat. Dieses hebt die Entscheidung des OVG Münster vom 20.03.2014 (20 A 931/12) auf, welches den Abfüller i.d.R. als Inverkehrbringer angenommen hat.





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