Universal Packaging

Was wir tun

Die rechtlichen Verpflichtungen der Erstinverkehrbringer von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gem. § 3 Abs. 8 VerpackG sind im Verpackungsgesetz schwer verständlich niedergelegt. Dafür sind sie umso umfassender. Ebenso komplex und umfassend sind die Angebote am Markt für die Entsorgung in Verkehr gebrachter Verpackungen. Eine profunde Marktkenntnis und rechtliches Know-How sind notwendig, um das sowohl rechtskonforme als auch wirtschaftlich beste Angebot zu wählen.

Als sog. Beauftragter Dritter gem. § 33 S. 1 VerpackG nehmen wir eine besondere Stellung ein: Als Lizenzierer und Full-Service-Dienstleister im Bereich des Verpackungsgesetzes erfüllen wir Ihre verpackungsrechtlichen Pflichten zuverlässig und rechtssicher. Besonderen Wert legen wir auf die umfassende, faire und qualitativ hochwertige Beratung unserer Kunden zu sämtlichen Fragestellungen zum Verpackungsgesetz. Die anschließende Vorlage der sogenannten Vollständigkeitserklärung gem. § 11 VerpackG rundet unser Portfolio ab.

Sie kümmern sich um Ihr Kerngeschäft - wir managen Ihre verpackungsrechtlichen Pflichten.