Universal Packaging
29.05.2017

Verpackungsgesetz passiert den Bundesrat

Mit Sitzung vom 12. Mai 2017 hat der BRat nun von der Anrufung des Vermittlungsausschusses abgesehen und das Verpackungsgesetz gebilligt. In den kommenden Wochen wird dieses durch den Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Das Gesetz wird damit zum 01. Januar 2019 in Kraft treten. Bis dahin behält die VerpackV ihre Geltug, d.h. Lizenzierungsverpflichtungen, Verwertungsquoten und Meldemechanismen für das laufende und das kommende Kalenderjahr 2018 bleiben unverändert.

 





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