Universal Packaging

Europa

Die europäische Verpackungsrichtlinie

1994 verabschiedet, beabsichtigt die Richtlinie, einen einheitlichen Rahmen für die europäische Verpackungs-Kreislauf-Wirtschaft zu begründen und die unterschiedlichen Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich der Verpackungen und der Verpackungsabfallbewirtschaftung zu harmonisieren. Sie gewährleistet dadurch einen einheitlichen europäischen Binnenmarkt und verhindert, dass es in der Gemeinschaft zu Handelshemmnissen und Wettbewerbsverzerrungen und -beschränkungen kommt.

Das Bundesumweltministerium hat auf seiner Seite weiterführende Informationen zusammengefasst.

Den vollständigen Text dieser Richtlinie finden Sie hier.