Universal Packaging

Die Verpackungsverordnung

Parallel zur deutschen Regelung ergeben sich auch in Österreich viele Pflichten von Inverkehrbringern von Verpackungen direkt aus der Verpackungsverordnung.

Mit der Novelle zum 01.01.2015 haben sich einige Änderungen in der Österreichischen Verpackungswirtschaft ergeben. So wurden insbesondere das ehemalige Marktmonopol der ARA aufgebrochen und mehrere Sammel- und Verwertungsstellen zugelassen. Hierdurch ergibt sich erstmals auf diesem Gebiet eine Situation, in der Inverkehrbringer zwischen verschiedenen Stellen mit unterschiedlichen Preisen wählen können.

Neu ist auch die Regelung, nach der nach Österreich importierte Waren auch dann direkt beim Import entpflichtet werden müssen, wenn sie zunächst noch gelagert werden.

Den Text der Verordnung finden Sie hier.


Die Verpackungsabgrenzungsverordnung

Zur Abgrenzung, welche Verpackung als Haushaltsverpackung bzw. als gewerbliche Verpackung anzusehen ist, unterteilt die Verordnung sämtliche Verpackungsarten in 47 Produktgruppen und legt für jede feste Zuordnungsquoten fest. Aufgrund dieser Quoten ergeben sich die Rücknahme- bzw. Systembeteiligungspflichten.

Den Text der Verordnung finden Sie hier.


Abgeltungsverordnung

Zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist Ziel dieser Verordnung die Umsetzung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Haushaltsverpackungen durch die Festlegung von Gesamterfassungsquoten. Inverkehrbringer von Verpackungen sind nicht direkt betroffen, jedoch ist zu erwarten, dass hierdurch entstehende Kosten der Sammel- und Verwertungssysteme zu höheren Lizenzierungsentgelten führen werden.

Den Text der Verordnung finden Sie hier.


Merkblätter des Ministeriums

Das Ministerium für ein Lebenswertes Österreich hat Merkblätter zur Verpackungsverordnung herausgegeben. Diese beinhalten weiterführende Informationen und Praxisbeispiele.

Die Merkblätter finden Sie hier.


Österreich

Das Abfallwirtschaftsgesetz

Das österreichische Abfallwirtschaftsgesetz dient dem Zweck, schädliche oder nachteilige Einwirkungen auf Mensch, Tier und Pflanzen zu begrenzen, Luft-Emissionen so gering wie möglich zu halten und Ressourcen zu schonen. Es regelt unter anderem Maßnahmen zur Vermeidung, Reduzierung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen.

Den Gesetzestext finden Sie hier.

Als übergeordnetes Gesetz ist es die Grundlage für die Verpackungsverordnung.